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Die Datenschutzbehörde hat eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 18 Millionen Euro gegen die Österreichische Post verhängt. Die Post habe durch die Verarbeitung personenbezogener Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen deren Recht auf Geheimhaltung verletzt und gegen die DSGVO verstoßen. Zwar müsse die Post grundsätzlich im Rahmen ihres Gewerbes Adressverlage und Direktmarketingunternehmen personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, statistische Wahrscheinlichkeiten über die Parteiaffinität zu erstellen, verstoße jedoch gegen die DSGVO.

Auch die Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings verstoße gegen das Datenschutzrecht.

Auf laufende Einzelklagen hat das Urteil jedoch keine Auswirkungen, da der Kläger im Einzelfall die Verletzung seines Rechts auf Datenschutz beweisen müsse.

Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig. Die Post will sich die Strafe nicht gefallen lassen und will Beschwerde einlegen.

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