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Vor einem halben Jahr hat Addendum den Datenschutzskandal bei der Post aufgedeckt. Seither stapeln sich bei der Post tausende Auskunftsersuchen. Auch die Datenschutzbehörde spricht von unzähligen Beschwerdeverfahren in dieser Sache.

Urteil des Landesgerichts Feldkirch

Jetzt gibt es ein erstes, folgenschweres Urteil des Landesgericht Feldkirch. Dieses ist noch nicht rechtskräftig. Eine rechtskräftige Entscheidung durch das Oberlandesgericht Innsbruck oder den Obersten Gerichtshof ist im Jahr 2020 zu erwarten.

Daten zur Parteiaffinität

Die Post verarbeitete Daten zur “Parteiaffinität” von unzähligen Betroffenen. Diese Daten stammen nicht direkt von den Betroffenen, sondern wurden anhand von anderen Daten hochgerechnet. Die Post hat dazu keine Einwilligung der Betroffenen eingeholt.

Das Landesgericht beurteilt die Daten der Post zu den Affinitäten der betroffenen Personen ganz klar als personenbezogene Daten.

Die Daten zur Parteiaffinität wertet das Landesgericht ganz klar als Abbildungen politischer Meinungen. Politische Meinungen fallen unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten, welche am strengsten geschützt sind.

Die Ermittlung von Daten der besonderen Kategorien ohne Einwilligung der Betroffenen ist nach dem Urteil des Landesgerichts rechtswidrig.

Schadenersatz

Aufgrund dieser Verletzung des Rechts auf Datenschutz steht dem Betroffenen laut Gerichtsurteil ein Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens zu.

Das Landesgericht sah einen Betrag in der Höhe von EUR 800,00 Schadenersatz für den Kläger als angemessen an, weil es sich einerseits um Daten der besonderen Kategorie handelt und weil andererseits diese Daten nicht an Dritte übermittelt wurden.

In Fällen, in denen derartige Daten an Dritte übermittelt wurden, könnte der Schadenersatz daher noch höher ausfallen.

Rechtsvertretung

Das sind spannende Neuigkeiten für die 2,2 Millionen Betroffenen, zu denen die Post ebenfalls Daten zur Parteiaffinität gespeichert hatte.

Hat die Post auch Ihre personenbezogenen Daten zur Parteiaffinität verarbeitet? Wir vertreten Sie gerne!

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