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SALZBURG24 berichtete kürzlich über ein Gesetz, das die Betreiber von Online-Foren dazu verpflichten soll, Nutzer nur noch nach vorheriger Überprüfung von Name, Adresse sowie Telefonnummer auf der Plattform zu akzeptieren.

“Digitales Vermummungsverbot”

Digitales Vermummungsverbot

Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) teilte im ORF mit, das Gesetz gelte ab 2020 für alle Plattformen, die entweder 100.000 User haben, 500.000 Euro Jahresumsatz erzielen oder mehr als 50.000 Euro Presseförderung bekommen. Zweck der Registrierungspflicht ist es, den Behörden die Verfolgung allfälliger Straftaten im Internet zu erleichtern bzw. überhaupt erst zu ermöglichen.

Verstoß gegen Meinungsfreiheit

Rechtsanwalt Peter Harlander sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Er sieht das Gesetz als klaren Fall für den Verfassungsgerichtshof.

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