Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über vier Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Es gibt eine ganze Reihe Berufe, für die die österreichische Rechtsordnung spezielle Werbebeschränkungen vorsieht. Betroffen sind vor allem die so genannten freien Berufe. Die Beschränkungen sollen vor allem unsachliche und marktschreierische Werbung verhindern.

Unsachlich ist eine Werbung immer dann, wenn es keinen Zusammenhang zwischen der angebotenen Ware oder Dienstleitung und der Werbung gibt. Unsachlich ist eine Werbung auch, wenn sie das Berufsbild verfälscht oder unrichtige Vorstellungen und unerfüllbare Erwartungen bei den Marktteilnehmern weckt.

Marktschreierisch ist eine Werbung, wenn sie derart überzogen ist, dass sie von den Marktteilnehmern nicht erst genommen wird. Der Slogan „Bei uns bekommen Sie das beste Eis in der Milchstraße.“ ist beispielsweise klar marktschreierisch.

Lesen Sie auch “Werbebeschränkungen für ausgewählte freie Berufe”

Kostenloses Erstgespräch jetzt buchen

Jetzt Wunschtermin wählen:

Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

Ihre Ansprechpartner