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Salzburger Datenschützer die IT-Riesen zittern

Ralf Hillebrand erklärt in seinem Artikel, warum Google zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verdonnert wurde und was der Max Schrems damit zu tun hat. Auch Datenschutzexperte Mag. Peter Harlander kommt zu Wort.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Google aufgrund einer Beschwerde der Organisation La Quadrature du Net und des Vereins None Of Your Business (NOYB) eine 50-Millionen-Euro-Strafe aufgebrummt. Der Grund: die Zustimmung zu personalisierter Werbung sei nicht rechtens. Das deshalb, weil den Nutzern nicht klar genug ersichtlich sei, wie die Daten der verschiedenen Google-Dienste zusammengetragen werden.

Strafbescheid in letzter Sekunde?

Dass die CNIL den Strafbescheid am Montag – also einen Tag bevor Google Irland Datenschutz-Verantwortlicher der EU wurde – erlassen hat, ist laut Schrems kein Zufall. Seit 22.01.2019 ist nämlich die Entscheidung über die Höhe der Strafe der irischen Datenschutzbehörde vorbehalten. Diese müsse datenschutzrechtliche Verstöße zu allererst immer warnen. Laut dem Salzburger Datenschützer kann die Behörde auch nach einer solchen Warnung keine Strafen verhängen, sondern müsse allfällige Sanktionen bei Gericht erst beantragen. Schrems vermutet daher, dass es also kein Zufall sein kann, dass die Entscheidung so kurz vor den internen Änderungen bei Google getroffen wurde.

Keine derartig hohen Strafen in Österreich – bis jetzt!

Die höchste Strafe der österreichischen Datenschutzbehörde belief sich bisher auf 4.800 Euro. Das kann sich allerdings in Zukunft noch ändern. Kleine Unternehmen müssen sich allerdings vor Strafen in Millionenhöhe nicht fürchten, muss das Strafmaß doch stets angemessen sein. Datenschutzexperte RA Mag. Peter Harlander hat beruhigende Worte für kleine Unternehmen und rät, Datenschutz ernst zu nehmen und die Basics zu erledigen. So könne das Thema schnell erledigt werden. Lesen Sie den ganzen Artikel der Salzburger Nachrichten online.

Google erhebt Widerspruch

Google nimmt die Entscheidung übrigens naturgemäß keineswegs einfach hin, sondern hat promt Widerspruch erhoben. Das Unternehmen habe hart daran gearbeitet, das Zustimmungs-Verfahren möglichst transparent zu gestalten. Zudem basiere es auf den Empfehlungen der Regulierer.

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