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Die Wort-Bild-Marke ist eine Markenart, die aus Elementen der Wortmarke und der Bildmarke besteht.

Was ist eine Wort-Bild-Marke?

Die Wort-Bild-Marke besteht aus Elementen einer Wort- sowie Bildmarke. Aus einer Wortmarke wird bereits dann eine Wort-Bild-Marke, wenn ein Wort durch eine besondere Ausgestaltung des Schriftbildes untermalt ein Sonderzeichen verwendet wird, welches für reine Wortmarken unzulässig ist.

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Unterscheidungskraft

Der Schutzbereich einer Wort-Bild-Marke bestimmt sich nach der Unterscheidungskraft der einzelnen Elemente. Sind sowohl der Wortteil als auch der grafische / bildliche Teil schutzfähig, entfalten alle Bestandteile eine Schutzwirkung.

Bei einer Wort-Bild-Marke ist es jedoch auch möglich, nicht unterscheidungskräftige Wörter als Bestandteil der Marke zu verwenden. Ein Wellnesshotel könnte sich also die Wort-Bild-Marke „Wellnesshotel“ schützen lassen. Das funktioniert trotz der fehlenden Unterscheidungskraft des Gattungsbegriffes „Wellnesshotel“ für den Bereich Beherbergung, solange zumindest die dazugehörige Grafik unterscheidungskräftig ist.

Allerdings erwachsen dem Inhaber dieser Marke aus dem so registrierten Begriff „Wellnesshotel“ keine Rechte. Der Begriff Wellnesshotel kann daher weiter von jedermann verwendet werden, ohne dass daraus eine Markenrechtsverletzung resultieren würde. Ein Ausschließungsrecht – also das Recht, Dritten die Benützung zu untersagen – erlangt das Hotel in diesem Fall nur hinsichtlich der unterscheidungskräftigen Grafik.

Auch der umgekehrte Fall ist denkbar. Ist die grafische Ausgestaltung derart alltäglich, dass der Bildteil der Wort-Bild-Marke keine Unterscheidungskraft erlangt, dann erlangt nur der Wortteil der Marke eine Schutzwirkung. Dies ist der Fall, wenn sich die grafische Ausgestaltung auf die Darstellung in der Standardschriftart “Arial” in der Farbe “rot” beschränkt.

Anpassung an den Zeitgeist

Sind sowohl der Wortteil als auch der Bildteil der Wort-Bild-Marke unterscheidungskräftig, dann ist es von Vorteil, wenn beide Teile voneinander trennbar sind. In diesem Fall empfiehlt sich eine getrennte Eintragung einer Wortmarke und einer Bildmarke. Diese Vorgangsweise hat den Vorteil, dass der Markenschutz zumindest des Wortteils weiterbesteht, wenn sich der grafische Teil ändert.

Ähnliches gilt, wenn der Wortteil der Wort-Bild-Marke nicht schutzfähig ist. Auch dann ist eine reine Bildmarke zu bevorzugen, wenn der Wortteil und der Bildteil sauber trennbar sind. So könnte das Wellness-Hotel dann später problemfrei auf eine andere Hotelbezeichnung wechseln, ohne den Markenschutz des Logos zu riskieren.

Die Frage, welche Markenart zu bevorzugen ist, nimmt nimmt bei Marken mit Wort- und Bildelementen im Beratungsprozess eine zentrale Rolle ein. In vielen Fällen ist aus strategischen Gründen eine Adaptierung überlegenswert.

Abgrenzung zur Wortmarke

Die reine Wortmarke enthält im Gegensatz zur Wort-Bild-Marke keine Gestaltungselemente. Stattdessen besteht die Wortmarke ausschließlich aus Text.

Abgrenzung zur Bildmarke

Die reine Bildmarke enthält im Gegensatz zur Wort-Bild-Marke keine Elemente einer Wortmarke, also keine Schriftzeichen, die in einer Wortmarke enthalten sein können.

Andere Markenarten

Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken

Kosten einer Wort-Bild-Marke

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Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.

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