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Die Wortmarke ist eine Markenart, die ausschließlich aus Buchstaben, Zahlen und bestimmten zulässigen Satz- und Sonderzeichen besteht.

Wortmarke

Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Buchstaben, Zahlen und bestimmten zulässigen Satz- und Sonderzeichen. Als Wortmarke kommen sowohl Wörter im klassischen Sinn als auch bloße Zeichenkombinationen in Frage.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Berühmte Beispiele für Wortmarken sind „Red Bull“, „Coca-Cola“, „Apple“ oder „4711“."
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Groß- und Kleinschreibung

Grundsätzlich erstreckt sich der Schutz einer Wortmarke auf die Großschreibung und auf die Kleinschreibung. „APPLE“, „apple“ und “aPPle” wären also identische Wortmarken.

Ergibt sich jedoch gerade durch eine bestimmte Groß- oder Kleinschreibung eine bestimmte Bedeutung der Wortmarke, so werden verschiedene Schreibweisen als nicht identisch angesehen. Während „BioID“ eine klare Aussage hat, ist dies bei „bioid“ nicht der Fall.

Unterscheidungskraft

Eine Wortmarke muss zur Registrierung – wie alle Markenarten – Unterscheidungskraft besitzen. Die Unterscheidungskraft ist die konkrete Eignung einer Marke, die registrierten Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordenbar zu machen.

Fantasiebegriffe

Fantasiebegriffe, wie Manner für Schokoladeschnitten, verfügen oft über eine besonders hohe Unterscheidungskraft – entsprechend groß ist der Schutzumfang derartiger Wortmarken.

Wörter des allgemeinen Sprachgebrauchs

Auch Wörter aus dem allgemeinen Sprachgebrauch sind unter Einhaltung der Kriterien als Wortmarken zulässig.

Die Registrierung des Wortes „Apple“ als Apfelsorte wäre demnach mangels Unterscheidungskraft nicht zulässig. “Apple” ist gleich “Apfel” und daher nicht geeignet, eine Apfelsorte einem bestimmten Anbieter zuzuordnen. Die Registrierung des Wortes „Apple“ für Birnen wäre hingegen irreführend und daher auch nicht zulässig.

Die Registrierung des Wortes „Apple“ als Wortmarke für Computer war hingegen zulässig, weil der Begriff „Apple“ früher gedanklich nicht mit Computer verbunden wurde. Daher war der Begriff “Apple” geeignet, Computer einem bestimmten Anbieter zuzuordnen. Schlussendlich sind Computer etwas vollkommen anderes als Obst, sodass auch keine Gefahr der Irreführung bestand.

Fremdsprachige Begriffe

Für fremdsprachige Begriffe gilt dasselbe. Das italienische Wort für Apfel “Mela” kann daher auch nicht als Obstsorte registriert werden.

Vor der Registrierung einer Marke mit Wortbestandteilen ist daher zu prüfen, ob die Wörter in einer Fremdsprache vorkommen. Sinnvoller Weise geschieht dies allerdings schon während des schöpferischen Prozesses. Diese Regel verabsäumen immer wieder auch große Konzerne, wenn z.B. die Marke des neuesten Modells eines Autos in einer Fremdsprache eine blamable Bedeutung aufweist.

Wortneuschöpfungen

Schwierig sind Wortneuschöpfungen, die sich aus Bestandteilen von Wörtern des Allgemeinen Sprachgebrauchs zusammensetzen.

Im Fall “BioID” führte dies zur Versagung der Eintragung als Wortmarke, weil der aus “Bio” und “ID” zusammengesetzte Begriff als glatt beschreibend und nicht unterscheidungskräftig angesehen wurde.

Personennamen

Die Registrierung von Personennamen als Wortmarke ist zulässig. Der Anmeldung des Vornamens “Hugo” als Brotsorte steht sohin nichts im Weg.

Verkehrsgeltung

Grundsätzlich ist die Registrierung von nicht unterscheidungskräftigen Begriffen als Wortmarke nicht möglich.

Etwas anderes gilt beim Vorliegen von Verkehrsgeltung. Verbindet ein Großteil der angesprochenen Verkehrskreise einen bestimmten Begriff mit einem Hersteller, dann können auch nicht unterscheidungsfähige Begriffe als Wortmarke registriert werden. Ein bekanntes österreichisches Beispiel ist die Zeitschrift “Gewinn”.

Abgrenzung zur Wort-Bild-Marke

Farben, Schriftarten, eine besondere Anordnung und andere grafische Gestaltungselemente sind bei reinen Wortmarken unzulässig. Enthält die Marke unzulässige Sonderzeichen oder Gestaltungsmittel, so ist sie als Wort-Bild-Marke anzumelden.

Ist der Wortteil nicht unterscheidungskräftig, existiert aber ein unterscheidungskräftiges Logo, dann ist als Alternative zur Wortmarke eine Eintragung als Wort-Bild-Marke denkbar. Dies führt zwar zu keinem Schutz des nicht unterscheidungskräftigen Wortteils, kann aber in bestimmten Konstellationen dennoch Sinn machen.

Andere Markenarten

Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken

Kosten einer Wortmarke

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Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.

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